Verordnung von Rezeptur-Arzneimitteln

Verordnung von Rezeptur-Arzneimitteln

Grundsätzlich hat der Arzt/ die Ärztin bei einem unzureichenden Ansprechen immer die Möglichkeit eines individuellen Heilungsversuchs durch ein patientenindividuell hergestelltes Rezepturarzneimittel.

Korrekte Rezeptur-Verordnung:
Rezepturverordnungen auf Kassenrezept müssen immer die komplette Zusammensetzung (Wirk- und Hilfsstoffe) der Rezeptur enthalten. Neben der Stärke und der verordneten Menge (in g oder Kapselanzahl) und einer Herstellungsanweisung (m.f.caps., m.f.ungt.) ist eine detaillierte Gebrauchsanweisung erforderlich. Die Rezeptur sollte per Software auf das Rezept gedruckt werden, damit die Verordnung reibungslos bearbeitet werden kann. Für verschreibungspflichtige Defekturen haben wir Infoblätter für Ärzte und Ärztinnen zur Verordnung erstellt.

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